Anhänger 100 Zulassung
Tempo 100-Genehmigung für Anhänger: Alles, was Sie wissen müssen
Die Anhängerzentrale Hochdorf e.K. bietet nicht nur eine breite Palette an Anhängern und Zubehör, sondern berät Sie auch umfassend zu allen rechtlichen Fragen rund ums Anhängerfahren. Ein wichtiges Thema ist hierbei die Tempo 100-Genehmigung für Anhänger.
Warum eine Tempo 100-Genehmigung?
Standardmäßig dürfen Gespanne, also ein Fahrzeug mit Anhänger, auf deutschen Autobahnen und Kraftfahrstraßen maximal 80 km/h fahren. Wer aber flotter unterwegs sein und die Geschwindigkeitsbegrenzung auf bis zu 100 km/h erhöhen möchte, benötigt eine spezielle Genehmigung, die sogenannte Tempo 100-Plakette.
Voraussetzungen für die Tempo 100-Genehmigung
Um diese Genehmigung zu erhalten, muss das Gespann bestimmte technische Voraussetzungen erfüllen:
- Das Zugfahrzeug: Es darf bis maximal 3.500 kg Gesamtmasse zugelassen sein und muss mit ABS (ABV) ausgestattet sein.
- Anhängerreifen: Diese müssen für mindestens 120 km/h zugelassen sein und dürfen nicht älter als 6 Jahre sein.
- 100 km/h-Plakette: Diese muss gut sichtbar am Heck des Anhängers angebracht werden und durch die Zulassungsstelle abgestempelt sein.
- Weitere Anforderungen für gebremste Anhänger: Solche Anhänger benötigen zusätzlich hydraulische Radstoßdämpfer.
Verhältnis von zulässigem Gesamtgewicht des Anhängers zur Leermasse des Zugfahrzeuges
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers in Relation zur Leermasse des Zugfahrzeugs wird durch den sogenannten Faktor X bestimmt:
- 0,3 für ungebremste Anhänger
- 1,1 für gebremste Anhänger
- 1,2 mit Antischlingerkupplung oder Elektronischem Stabilisierungsprogramm
Berechnungsbeispiele
- Ungebremster Anhänger:
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1500 kg
Berechnung: 1500kg x 0,3 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 450kg - Gebremster Anhänger:
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1500 kg
Berechnung: 1500kg x 1,1 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1650kg - Gebremster Anhänger mit Antischlingerkupplung:
Leermasse des Zugfahrzeugs: 1500kg
Berechnung: 1500kg x 1,2 = Max. zul. Gesamtmasse des Anhängers 1800kg
Was ist, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers den errechneten Wert übersteigt?
In solch einem Fall muss der Anhänger abgelastet werden. Hierfür können Sie sich an technische Dienste wie TÜV oder DEKRA wenden. Selbstverständlich steht Ihnen auch das Team der Anhängerzentrale Hochdorf e.K. für Beratung und Unterstützung zur Verfügung.
Zudem ist es wichtig, immer die im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs angegebene maximale Anhängelast im Blick zu haben.
Die Möglichkeit, mit einem Anhänger bis zu 100 km/h fahren zu dürfen, bietet deutliche Vorteile in puncto Flexibilität und Zeitersparnis. Allerdings sind die Voraussetzungen und Bestimmungen strikt einzuhalten, um sowohl die Sicherheit auf den Straßen als auch die Rechtskonformität zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen in der Anhängerzentrale Hochdorf e.K. in der Adresse Hochdorf 22, D-92712 Pirk, jederzeit zur Verfügung.